Die Kosten für die Massageleistungen können über die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin bei Ihrer Krankenkasse zurückgefordert werden.
Wichtig: Jeder Patient muss sich bei seiner Krankenkasse im Voraus erkundigen, ob die ausgewählte Behandlungsmethode von der Zusatzversicherung übernommen wird und ob der behandelnde Masseur von der Krankenkasse anerkannt ist. Jede Krankenkasse vergütet ausschliesslich Behandlungen gemäss ihrem Leistungskatalog.
Rückerstattungsvereinbarungen bestehen mit folgenden Krankenkassen im Rahmen der EMR, ASCA, Visana und Helsana Therapeutenliste für Zusatzversicherungen der Komplementärmedizin:
Bei folgenden Versicherungen ist eine Teil-Vergütung der Behandlung von Medizinschen Massagen möglich.
Wichtig: Jeder Patient muss eine Kostengutsprache anfordern, damit die Behandlung vergütet werden kann.